Leistungen

Die Kosten für Hebammenhilfe von Beginn der Schwangerschaft bis weit ins erste Lebensjahr werden in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Bei Privatversicherten hängt die Erstattung von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Viele private Versicherungen übernehmen ebenfalls die genannten Leistungen.